Fördermöglichkeiten
Je nachdem aus welchem Grund Sie eine IT-Umschulung oder IT-Weiterbildung anstreben, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Ihr Anliegen. Angebote zur Förderung werden von folgenden Trägern bereitgestellt:
- Agentur für Arbeit
- Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
- Deutsche Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Welche Förderung Sie in Anspruch nehmen können, erfahren Sie auf der zugehörigen Seite unserer Website. Wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie gerne einen unserer Standorte und wir helfen Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer beruflichen Ziele weiter.
Förderung Weiterbildung
Unsere IT-Umschulungen und IT-Weiterbildungen, sowie unsere IT-Zertifikate können durch hierfür vorgesehene Förderungen für jeden zugänglich gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder ob Sie aus anderen Gründen einen Neueinstieg ins Berufsleben anstreben.
Agentur für Arbeit / Jobcenter
Das BITLC und die vom BITLC angebotenen Lehrgänge sind nach AZAV zertifiziert. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können Sie durch Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter mit einem Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden.
Wer kann gefördert werden?
- Empfänger von Arbeitslosengeld I
- Empfänger von Leistungen nach SGB II (Hartz IV)
- Beschäftigte in Kurzarbeit
- Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder 3 Jahren Berufserfahrung
- Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft
- Studienabbrecher
Was kann gefördert werden?
- Lehrgangskosten
- Unterhaltsgeld
- Fahrgeld
- Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kosten für Kinderbetreuung
Sollten Sie noch keinen Berufsabschluss haben, mehr als 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet haben oder wegen einer Erziehungszeit oder einer Zeit der Pflege eines Angehörigen wieder ins Berufsleben einsteigen wollen, besteht die Möglichkeit über das Sonderprogramm IFlaS (Initiative zur Flankierung des Strukturwandels) eine Förderung zu erhalten.
Tipp: Gern beraten wir Sie vor dem Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler. Mit einem konkreten Bildungsangebot können Sie Ihren Berater über Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten besser informieren und haben somit gute Chancen auf eine Kostenübernahme Ihrer gewünschten Weiterbildung.
Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung fördert eine IT-Umschulung oder Weiterbildung im BITLC, wenn Ihnen die Ausübung Ihres bisherigen Berufs und die Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Ziel ist es, Sie wieder ins Arbeitsleben zu integrieren.
Unsere IT-Lehrgänge können zu 100% über die Deutsche Rentenversicherung gefördert werden.
Berufsgenossenschaft / Unfallkasse
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fördern nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation, eine IT-Umschulung oder Weiterbildung im BITLC. Wenn Ihnen die Ausübung Ihres bisherigen Berufs und die Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, haben Sie die Option, mit dem BITLC in eine neue berufliche Zukunft zu starten.
Ziel ist es, Sie wieder ins Arbeitsleben zu integrieren.
Unsere IT-Lehrgänge können zu 100% über die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gefördert werden.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Sie stehen kurz vor dem Ende Ihrer Dienstzeit?
Mit einer IT-Ausbildung oder Weiterbildung im BITLC stellen Sie schon jetzt die Weichen für Ihren erfolgreichen Einstieg in die zivile Berufswelt.
Unsere IT-Lehrgänge können zu 100% über den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert werden.