Agentur für Arbeit / Jobcenter
Das BITLC und die vom BITLC angebotenen Lehrgänge sind nach AZAV zertifiziert. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können Sie durch Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter mit einem Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden.
Wer kann gefördert werden?
- Empfänger von Arbeitslosengeld I
- Empfänger von Leistungen nach SGB II (Hartz IV)
- Beschäftigte in Kurzarbeit
- Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder 3 Jahren Berufserfahrung
- Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft
- Studienabbrecher
Was kann gefördert werden?
- Lehrgangskosten
- Unterhaltsgeld
- Fahrgeld
- Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kosten für Kinderbetreuung
Sollten Sie noch keinen Berufsabschluss haben, mehr als 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet haben oder wegen einer Erziehungszeit oder einer Zeit der Pflege eines Angehörigen wieder ins Berufsleben einsteigen wollen, besteht die Möglichkeit über das Sonderprogramm IFlaS (Initiative zur Flankierung des Strukturwandels) eine Förderung zu erhalten.
Tipp: Gern beraten wir Sie vor dem Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler. Mit einem konkreten Bildungsangebot können Sie Ihren Berater über Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten besser informieren und haben somit gute Chancen auf eine Kostenübernahme Ihrer gewünschten Weiterbildung.